Damit wir in Ihrem Namen handeln können, benötigen wir nebenstehende Vollmacht sowie ein SEPA Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer durch das Hauptzollamt Ulm, das für Landkreise Esslingen zuständig ist.
Damit wir in Ihrem Namen handeln können, benötigen wir nebenstehende Vollmacht sowie ein SEPA Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer durch das Hauptzollamt Ulm, das für die Stadt Stuttgart zuständig ist.
Damit wir in Ihrem Namen handeln können, benötigen wir nebenstehende Vollmacht sowie ein SEPA Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer durch das Hauptzollamt Ulm, das für Göppingen zuständig ist.
Damit wir in Ihrem Namen handeln können, benötigen wir nebenstehende Vollmacht sowie ein SEPA Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer durch das Hauptzollamt Ulm, das für Rems-Murr (Waiblingen) zuständig ist.
Damit wir in Ihrem Namen handeln können, benötigen wir nebenstehende Vollmacht sowie ein SEPA Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer durch das Hauptzollamt Ulm, das für Landkreis Ludwigsburg zuständig ist.
Damit wir in Ihrem Namen handeln können, benötigen wir nebenstehende Vollmacht sowie ein SEPA Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer durch das Hauptzollamt Ulm, das für Landkreis Böblingen zuständig ist.
Zu einem Kraftfahrzeug oder Anhänger gehört eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bzw. ein Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, bei zulassungsfreien Fahrzeugen eine Betriebserlaubnis/das COC-Papier, bei kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen zudem die gesiegelten Kennzeichenschilder.
Geht etwas davon verloren oder wird unbrauchbar, so muss für Ersatz gesorgt werden.
Bitte beachten Sie, dass durch die Einführung der neuen EU-harmonisierten Fahrzeugpapiere bei Ersatz eines alten Dokuments immer beide Teile der Zulassungsbescheinigung neu ausgestellt werden müssen!
Mischdokumente sind nicht erlaubt.